Maskenpflicht seit Montag den 27.April 2020

Die Hessische Landesregierung hat am Abend des 21.04.2020 eine Maskenpflicht beschlossen. Diese gilt ab Montag, den 27. April 2020. Die Bürgerinnen und Bürger müssen ab dann einen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn sie die Fahrzeuge des öffentlichen Personennahverkehrs nutzen oder den Publikumsbereich von Geschäften, Bank- und Postfilialen betreten. 

 Aus gegebenem Anlass möchten wir sie darauf hinweisen, dass die Maskenpflicht auch beim Betreten unserer Räumlichkeiten gilt. Daher bitten wir sie einen entsprechenden Schutz zu tragen.

Das Nichttragen einer Maske stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Wenn Bürgerinnen und Bürger keine Maske aufhaben und nachdem sie angesprochen worden sind, keine aufsetzen, kann ein wiederholter Verstoß mit einem Bußgeld von 50 Euro belegt werden.